Jeder kennt es und bei vielen sorgt es gelegentlich für Minuten der Verzweiflung: Die zulässigen Maße von Paketen oder Päckchen. Doch nicht nur die Maße müssen ermittelt werden, das Gewicht ist in der Regel auch von entscheidender Bedeutung, wenn es am Ende um die tatsächliche Bestimmung der Versandkosten geht. Einige recherchieren der Vollständigkeit halber deshalb zusätzlich die Vorgaben der örtlichen Paketannahmestelle oder Spedition, da es regional durchaus Unterschiede zu berücksichtigen gilt.
Im ersten Schritt folgt bei den Suchenden folglich nicht selten der Griff zum Smartphone oder Computer und die Suchaktion im Web wird eröffnet. Treffer gibt es reichlich, doch welche Reihenfolge der Bemaßung entspricht nun eigentlich dem Standard? Die Antwort auf diese Frage, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.

Tipps zur Ermittlung notwendiger Informationen

Zunächst benötigen Sie Informationen zu den Maßen (Länge der Außenkanten in Zentimeter) des Pakets, sowie zu dessen Gewicht (in Kilogramm). Das Gewicht können Sie recht einfach mit Hilfe einer handelsüblichen Wage, die Sie beispielweise zur Bestimmung Ihres Körpergewichts verwenden, ermitteln. Die Pakete können Sie alternativ in den meisten Fällen auch bei den Paketannahmestellen vor Ort wiegen.
Sollten Sie vorab zuhause, ausschließlich anhand der Größe ihres Pakets eine Einordnung treffen wollen, kommen Sie um das Abmessen der Kantenlängen nicht herum. Nun, auch dieser Schritt muss Sie nicht weiter in Unmut versetzen, sondern lässt sich ganz einfach wie folgt bestimmen.

Gängige Begrifflichkeiten & Abkürzungen

Wichtig ist es für Sie zu wissen, welche Begrifflichkeiten gängig sind und was darunter zu verstehen ist. Standardmäßig werden Pakete mit „Länge x Breite x Höhe“ angegeben – kurz L x B x H. Das „x“ steht dabei für das aus der Mathematik bekannte Multiplikationszeichen. Nicht selten wird jedoch statt den drei genannten Begriffen alternativ der Begriff „Tiefe“ verwendet, sprich beispielsweise „Länge x Breite x Tiefe“ – kurz L x B x T.
Eher selten aber nicht ausgeschlossen sind vermischte Angaben und Reihenfolgen. Grundsätzlich sind die tatsächlichen Kanten an einem Paket nicht als eine der vier Begriffe definiert, was es Ihnen beim Zuordnen der Kostengruppen später leichter macht. Es gibt daher keine einzelne Kante an einem Paket, die eineindeutig als „Länge“, „Tiefe“, „Breite“ oder „Höhe“ am Paket identifiziert werden kann. Das liegt daran, dass Betrachtungswinkel, Perspektive und Gegenstand selbst, mitentscheidend für die Begriffswahl sind.

Das Einfache zum Schluss

Im Sprachgebrauch hat sich für den Transport von Paketen allerdings ergeben, dass die längste Kante als „Länge“ oder „Tiefe“ bezeichnet wird, die Zweitlängste als „Breite“ und die Drittlängste (auch Kürzeste) als „Höhe“.

Für Sie ist als Absender ist somit wichtig, dass Ihr Paket keine der drei Maßangaben überschreitet, da es sonst automatisch der nächsthöheren Paket- und Kostengruppe zugeordnet wird. Folglich fallen dann höhere Kosten für Sie an.

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